Table of Contents
Aktuelles
Wirtschaftskrise und Proteste
Aufgrund der schwierigen Versorgungslage wird von nicht notwendigen Reisen nach Sri Lanka derzeit abgeraten.
Der von der Regierung verfügte Ausnahmezustand ist am 18. August 2022 aufgehoben worden.
Die aktuelle Wirtschaftskrise führt zu Engpässen bei der Versorgung mit Treibstoffen, Medikamenten und anderen Gütern (u.a. Grundnahrungsmittel, Rationierung bei Einkäufen). Die lokalen Behörden verordnen regelmäßig die Rationierung von Strom, sodass es zu längeren Stromunterbrechungen kommt.
Die weitestgehend friedlichen landesweiten Proteste der letzten Wochen haben dazu geführt, dass Präsident Gotabaya Rajapaksa am 13. Juli 2022 das Land verlassen hat. Am 20. Juli 2022 wurde Ranil Wickremesinghe vom Parlament zum neuen Präsidenten gewählt. Weitere spontane lokale Proteste sind im ganzen Land nicht auszuschließen. Dabei kann es zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen, politische Kundgebungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Befolgen Sie Anweisungen der Sicherheitskräfte.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sri Lankas.
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Es wird dringend empfohlen, das erforderliche Visum vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) – Portal der Einwanderungsbehörde zu beantragen. „On-Arrival-Visa“ werden jedoch wieder erteilt.
Ungeimpfte und nicht vollständig geimpfte Reisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test (Abstrich max. 72 Stunden vor Abflug) oder einen Antigen-Test (Abstrich max. 48 Stunden vor Abflug, Selbsttests werden nicht anerkannt) in englischer Sprache vorlegen. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten. Vollständig geimpfte Reisende und Genesene (Genesung zwischen sechs Monaten und sieben Tagen vor Einreise) mit einer Impfdosis sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Ausgenommen von der Testpflicht vor Einreise sind auch Kinder unter 12 und Kinder zwischen 12 und 18 Jahren, die eine Impfdosis (Pfizer/BioNTech) erhalten haben.
Vollständig geimpfte Reisende und Reisende, die eine Impfdosis erhalten haben, müssen bei Einreise zusätzlich ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorlegen. Genesene müssen zusätzlich ihren Genesenennachweis mit sich führen.
Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.
Ausreise und Transit
Ein Transit durch Sri Lanka ist möglich. Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das generelle Maskentragen, d.h. auch im Freien, wird von der Mehrheit der Bevölkerung praktiziert. Die üblichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über die geltenden Regeln für Touristen („Sri Lanka Tourism Safety Protocol“) und aktuelle Entwicklungen.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, wenden Sie sich an das nächstgelegene staatliche Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Tourismushotline „1912“ oder wählen die nationale COVID-Hotline „1999“.
- Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Webseite der deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.
Sicherheit
Terrorismus
Nach den terroristischen Anschlägen auf Kirchen und Hotels in Colombo, Negombo sowie in Batticaloa am Ostersonntag 2019 mit zahlreichen, auch ausländischen Todesopfern und Verletzten bleibt die Sicherheitslage angespannt. Die Sicherheitsvorkehrungen wurden deutlich und erkennbar verschärft, die Präsenz der Sicherheitskräfte landesweit verstärkt.
Generell können Ausgangssperren kurzfristig verhängt und soziale Medien blockiert werden. Am Flughafen gelten weiterhin verstärkte Sicherheitsvorkehrungen.
- Reisen Sie trotz der wieder hergestellten öffentlichen Ordnung mit erhöhter Vorsicht.
- Meiden Sie öffentliche Plätze weiträumig, verfolgen Sie die lokalen Medien, halten Sie engen Kontakt zu Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften.
- Treffen Sie mindestens drei Stunden vor Ihrem Abflug am Flughafen ein.
- Befolgen Sie stets die Anweisungen von Sicherheitskräften.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die aktuelle Wirtschaftskrise führt trotz zeitweiliger Besserungen weiterhin zu Engpässen bei der Versorgung mit Treibstoffen, Medikamenten und anderen Gütern (u.a. Grundnahrungsmittel, Rationierung bei Einkäufen). Die lokalen Behörden verordnen regelmäßig die Rationierung von Strom, sodass es zu längeren Stromunterbrechungen kommt.
Spontane lokale Proteste sind jederzeit im ganzen Land möglich. Es gibt immer wieder Konflikte zwischen Anhängern der buddhistischen Bevölkerungsmehrheit und anderer Religionsgemeinschaften. Auch dabei kann es zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen, politische Kundgebungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Befolgen Sie Anweisungen von Sicherheitskräften.
Kriminalität
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Am häufigsten gibt es Gewaltkriminalität innerhalb der lokalen Gesellschaften. Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen, auch in Touristenzentren. Dazu werden teilweise Drogen oder K.O.-Tropfen über Getränke verabreicht.
Es gibt zunehmend Einbrüche in Hotels und Guesthouses. Bei Einkäufen z.B. von Schmuck, aber auch von Kräutern und Kosmetika, häufen sich Betrugsfälle oder Wucherpreise auf Märkten.
Die sri-lankische Polizei nimmt unter der rund um die Uhr erreichbaren Telefonnummer 1938 Beschwerden zu sexuellen Übergriffen auf. Sri Lanka verfügt in den Haupttourismusgebieten entlang der Südwestküste über spezielle Touristenpolizei-Stationen, bei denen Anzeigen aufgegeben werden können.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotel Safe) auf.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Bahnhöfen oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Nehmen Sie keine Getränke oder Esswaren von Fremden an und lassen Sie diese auch im Restaurant oder in einer Bar nicht unbeaufsichtigt.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht tropisch feucht-heißes Monsunklima.Monsunartige Regenfälle können kurze, aber heftige Überschwemmungen in Sri Lanka verursachen.Grundsätzlich erstreckt sich die Regenzeit im Nordosten von Dezember bis März und im Südwesten von Juni bis Oktober. Die klare zeitliche Abgrenzung fällt indes zunehmend schwer (Klimawandel). Es kann in allen Regionen und über das ganze Jahr verteilt zu länger anhaltenden, ausgiebigen Regenfällen – bis hin zu Zyklonen – mitsamt Überschwemmungen kommen.
Sri Lanka liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben und Tsunamis kommen kann.
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Aktuelles
Die aktuelle Wirtschaftskrise führt zu Versorgungsengpässen. In Einzelfällen hat die Energie- und Treibstoffknappheit auch touristische Unternehmungen – z.B. Safaris, Ausflüge – beeinträchtigt. Wegen der gegenwärtigen Lebensmittelknappheit müssen Besucher des Landes zudem mit deutlich eingeschränkter Speisenvielfalt rechnen.
Infrastruktur/Verkehr
Reisen sind in sämtliche Urlaubsgebiete Sri Lankas möglich.Bei Überlandreisen ist die Eisenbahn gegenüber öffentlichen Bussen, die aufgrund rücksichtsloser Fahrweise häufig in schwere Unfälle verwickelt sind, vorzuziehen.
Es herrscht Linksverkehr. Nachtfahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit außerhalb der Städte nicht ratsam. Auf die häufig unbeleuchteten Verkehrskontrollpunkte auch innerorts ist besonders zu achten.Touristische Infrastruktur ist inzwischen in allen Landesteilen vorhanden. Reisen ins Hinterland im Norden und Osten sind aber mitunter beschwerlich. Gebiete mit erhöhtem Minenrisiko (aus der Zeit des Bürgerkriegs 1983-2009) sind als solche kenntlich gemacht, ein Betreten ist unbedingt zu vermeiden. In der Nord- und Ostprovinz herrscht seit Ende des Bürgerkriegs erhöhte Militärpräsenz.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Für den Internationalen Führerschein muss durch den Inhaber bei der Automobile Association of Ceylon ein Antrag auf eine sogenannte „Recognition Permit“ als Anerkennung des deutschen Führerscheins gestellt werden. Oft unterstützen Autovermietungen gegen Aufpreise beim Antragsverfahren.
Besondere Verhaltenshinweise
Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden könnte, wird von der Polizei geahndet, u.a. durch mehrtägige Inhaftierungen.
Es ist untersagt, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen. Respektlose Fotos vor religiösen Motiven können zu hohen Strafen bis hin zu Gefängnis führen. Das Fotografieren der sogenannten „Wolkenmädchen-Fresken“ am Sigiriya-Felsen ist verboten. Eine Hinwegsetzung über dieses Verbot kann hohe Strafen sowie eine Beschlagnahmung der Kamera durch die sri-lankischen Polizeibehörden nach sich ziehen. Ebenfalls untersagt ist das Fotografieren von militärischen Einrichtungen.
Tempel dürfen nur mit bedeckten Schultern und über die Knie reichenden Hosen oder Röcken betreten werden.
- Begegnen Sie religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt und kleiden Sie sich angemessen beim Besuch von buddhistischen Tempeln.
- Zeigen Sie keine Kleidungsstücke oder Tätowierungen mit buddhistischen Motiven, da sie als Verunglimpfung des Buddhismus empfunden werden können.
- Vergewissern Sie sich, Fotografieren zu dürfen bzw. fragen Sie um Erlaubnis.
- Leisten Sie den Anweisungen und Regelungen an sri-lankischen Kulturstätten unbedingt Folge.
LGBTIQ
Sowohl die Ausübung männlicher als auch weiblicher Homosexualität ist in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen von Homosexualität unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.
- Beachten Sie die allgemeinen Reisehinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das sri-lankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und -ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße wie auch das Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden kann, können sehr harte[SA(p1] Strafen zur Folge haben.
Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde.
Besondere Vorsicht ist bei Grundstückskäufen geboten. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Touristen Grundstücke auf den Namen eines sri-lankischen Partners erwerben, um die hohen Steuern zu umgehen, die Ausländer beim Kauf von Grundeigentum zu entrichten haben. Hierauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen. In Sri Lanka gilt, wie in Deutschland auch, dass der im Grundbuch Eingetragene alleiniger Eigentümer sowohl von Land als auch von allen darauf errichteten Gebäuden ist, unabhängig davon, wer den Kauf bzw. Bau finanziert hat.
- Konsultieren Sie vor Erwerb stets einen Anwalt und achten Sie auf die Eintragung in den sri-lankischen Grundbüchern.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Sri Lanka Rupie (LKR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind zwar verbreitet, für entlegenere Regionen und kleinere Geschäfte empfiehlt sich aber die Mitnahme von Bargeld in EUR und USD. Bargeld darf nur bei autorisierten Stellen, Banken und Hotels umgetauscht werden, die den Wechsel auf einem bestimmten Formular bestätigen. Gewechseltes deklariertes Geld kann bei Ausreise zurückgetauscht werden.
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Auch in Sri Lanka treten Fälle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist deshalb ratsam zu prüfen, ob Rechnungen mit Bargeld beglichen werden können.Zur Vorauszahlung möglicher Krankenhaus- bzw. Arztkosten wird häufig die Vorlage einer Kreditkarte verlangt, auch wenn eine gültige Auslandskrankenversicherung besteht. Die Kreditkarte sollte daher stets mitgeführt werden. Bankkarten können in Sri Lanka nicht benutzt werden.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das entweder vor der Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) – Portal der Einwanderungsbehörde oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden kann.
Touristenvisa werden für eine Dauer von vier Wochen ausgestellt. Verlängerungen von Touristenvisa sind in Ausnahmefällen möglich, aber äußerst zeitaufwändig. Eine frühzeitige Aufnahme per E-Mail mit dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, wird dringend empfohlen.
Visum vor der Einreise
Das Visum sollte vor Einreise online im Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA) beantragt werden. Bei der Beantragung im Online-Verfahren achten Sie bitte unbedingt darauf,
- dass Sie ausschließlich die offizielle Webseite ETA nutzen, um gegebenenfalls Vermittlungsgebühren zu vermeiden,
- dass alle Angaben korrekt sind. Die sri-lankischen Behörden bestehen auch bei kleinen Fehlern (z. B. Zahlendreher oder versehentliche Eintragung des Buchstaben „O“ anstatt der Zahl „0“ in der Passnummer) auf der Ausstellung eines neuen Visums am Flughafen.
- Bitte achten Sie zudem darauf, bei der Visumbeantragung unbedingt den richtigen Reisezweck anzugeben. Reisende, die ihr Visum für einen nicht genannten Reisezweck missbrauchen (z. B. geschäftliche Aktivitäten oder Teilnahme an Konferenzen mit einem Touristenvisum) riskieren, verhaftet und deportiert zu werden.
Visum bei Einreise („on arrival“)
Das Visum kann auch am Flughafen als Visa on arrival beantragt werden.
- Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür nur eingeschränkte Kapazitäten am Flughafen zur Verfügung stehen und mit langen Wartezeiten zu rechnen ist. Um diese zu vermeiden, wird empfohlen, das Einreisevisum vorab im Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA) zu beantragen.
Längerfristige Aufenthalte
Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri-lankische Auslandsvertretung möglich. Für detaillierte Informationen zur Beantragung eines Visums, sowie bei technischen Problemen bei der Beantragung einer ETA wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder konsultieren Sie die o.g. Webseite.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 1.000 LKR, die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt möglich, aber ab einem Wert von 10.000 USD deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Landeswährung ist auf 250 LKR beschränkt, die von Fremdwährung bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag möglich.
Ausländische Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden.
Die Einfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung.
Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Drogen sind streng untersagt.
Heimtiere
Deutsche, die ein Haustier mit nach Sri Lanka nehmen möchten, müssen vor Abreise eine Einfuhrerlaubnis für das Tier einholen.
Diese Einfuhrerlaubnis kann entweder über die sri-lankische Botschaft in Berlin oder direkt beim „Department of Animal Production and Health“ beantragt werden (P.O. Box 13, Peradeniya 204000, Tel. +94 81 2388189, +94 91 2388195, Fax.: +94 81 2388619).
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Tiere, die ohne Einfuhrerlaubnis in Sri Lanka eintreffen, werden umgehend und kostenpflichtig nach Deutschland zurücktransportiert.
- Führen Sie einen EU-Heimtierausweis mit. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
- Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus oder Voraufenthalt innerhalb von neun Tagen in einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Im September 2016 erklärte die Weltgesundheitsorganisation WHO Sri Lanka als malariafrei.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig.Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Merkblatt Japanische Enzephalitis. In Sri Lanka findet sich ein geringes Übertragungsrisiko in ländlichen Gebieten unter 1.000 m Höhe und vorwiegend in den Monaten November/Dezember.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Merkblatt Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Sri Lanka vor allem in den Monaten Februar bis April.
- Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen.
- Achten Sie auf persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, ggf. Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen).
Geographisch bedingte Erkrankungen
Die Intensität der Sonneneinstrahlung wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden. Gefährliche Meeresströmungen führen immer wieder zu tragischen Ertrinkungsunfällen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen auch ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist nicht immer und überall gewährleistet.
- Achten Sie auf entsprechende Warnungen an den Stränden.
- Vermeiden Sie Alkoholkonsum beim Baden und Schwimmen.
- Lassen Sie Kinder an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in den großen Städten und Tourismuszentren ausreichend bis gut, entspricht aber nicht überall europäischem Standard. Im Colombo ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen bis sehr hohen Niveau.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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